Logopädie und Krankenkasse: Was übernommen wird

    Logopädie ist ein Heilmittel und wird bei Verordnung von allen gesetzlichen und privaten Kassen übernommen.

    02302 1793340

    Mit gültiger ärztlicher Verordnung rechnen wir direkt mit Ihrer Krankenkasse ab.

    Erwachsene leisten 10 % Zuzahlung sowie 10 € pro Verordnung – Kinder und Jugendliche sind zuzahlungsbefreit.

    Auch Beihilfe und Selbstzahler sind möglich.

    Häufige Fragen zu Logopädie Krankenkasse

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    Wir freuen uns, Sie in einer unserer Praxen begrüßen zu dürfen.

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